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Ministerpräsident Markus Söder hat wegen des Coronavirus den Katastrophenfall in Bayern ausgerufen. Was das bedeutet, welche Regeln nun gelten und was jeder einzelne nun beachten muss – die wichtigsten Fakten im Überblick.

Ministerpräsident Markus Söder hat heute für Bayern den Katastrophenfall ausgerufen. Dieser tritt ab sofort (Verkündigung um 9 Uhr) in Kraft. Oberstes Ziel sei der Schutz der Bevölkerung, betonte Söder, deshalb müssten soziale Kontakte ausgedünnt und das öffentliche Leben verlangsamt werden.

Die Maßnahmen seien „einschneidend“ und werden in drei Bereiche gegliedert, so Söder.

  1. Allgemeines Leben
  • Es gibt vorerst keine Ausgangssperre: Jeder kann weiterhin zur Arbeit gehen, sich selbst, seine Familie und andere Menschen versorgen. Alles andere darüber hinaus sollte überlegt werden, ob es wirklich notwendig ist.
  • Veranstaltungen sind nicht mehr erlaubt, außer im unmittelbaren privaten Umfeld. Dies gilt bis Ende der Osterferien am 19. April. Ausnahmegenehmigungen können laut Staatskanzlei auf Antrag von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde erteilt werden, „soweit dies im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist“.
  • Schulen und Kitas bleiben bis Ende der Osterferien geschlossen.
  • Ab Dienstag wird alles geschlossen, was unter den Bereich Freizeiteinrichtungen fällt. Dazu gehören: Sauna- und Badeanstalten, Kinos, Tagungs- und Veranstaltungsräume, Clubs, Bars und Diskotheken, Spielhallen, Theater, Vereinsräume, Bordellbetriebe, Museen, Stadtführungen, Sporthallen, Sport- und Spielplätze, Fitnessstudios, Bibliotheken, Wellnessstudios, Thermen, Tanzschulen, Tierparks, Vergnügungsstätten, Fort- und Weiterbildungsstätten, Volkshochschulen, Musikschulen und Jugendhäuser.
  • Ab Mittwoch gilt für den Gastronomiebereich: Generell bleiben nur Speiselokale und Betriebskantinen geöffnet. Die Öffnungszeiten sind von 6 bis 15 Uhr. In den Lokalen muss ein Abstand von 1,5 Metern zwischen den Gästen eingehalten werden. Es dürfen maximal 30 Personen in einer Lokalität sein. Nach 15 Uhr ist eine Versorgung nur noch „ToGo“, per Lieferservice und Drive-In möglich.
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